Nicht von der Hand zu weisen ist hier sicherlich auch das Vorliegen eines gewissen Einflusses der Eltern. Es sind jedoch insgesamt in den Aussagen des Privatklägers keine Aggravierungstendenzen oder Lügensignale auszumachen, was gegen eine relevante Beeinflussung der Aussagen des Privatklägers durch die Eltern spricht. Der Privatkläger erweckt in seiner ersten Einvernahme nicht den Eindruck, den Beschuldigten übermässig belasten zu wollen. Dies zeigt sich darin, dass er auch entlastende Momente erwähnte. So führte er aus, der Beschuldigte habe ihm gesagt, wenn nichts sei, würden sie das Foto vom Ausweis wieder löschen (pag.