12. Würdigung durch die Kammer 12.1 Vorbemerkungen Es kann vorweg genommen werden, dass sich die Kammer den zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz anschliesst. Die Vorinstanz hat jedoch die nach Ansicht der Kammer zentrale Frage, ob der Beschuldigte gegenüber dem Privatkläger behauptet hatte, dazu berechtigt zu sein, den Ausweis zu verlangen, offen gelassen.