_ vorgesehen – die Personalien des Privatklägers festgehalten, indem er diesen höflich gefragt habe, ob er den Ausweis sehen dürfe, worauf dieser den Ausweis freiwillig gezeigt habe (pag. 347). Eine autoritative Aufforderung sei nicht erfolgt, das Wegweisen von Personen von öffentlichen Plätzen sei ausdrücklich erlaubt und er habe der gesamten Gruppe lediglich die Konsequenzen des Nichtvorweisens des Ausweises – nämlich ein Platzverweis – offengelegt. Es könne mitnichten die Rede davon sein, der Beschuldigte habe Druck ausgeübt.