Dabei machte er ihn für das Verhalten der Gruppe, d.h. das ordnungsgemässe Verlassen des Picknickplatzes verantwortlich. Der Beschuldigte drohte ihm an, der Privatkläger werde zur Rechenschaft gezogen, falls die Gruppe den Platz nicht sauber verlasse, weshalb das Gericht den Aussagen des Beschuldigten [recte: Privatkläger], er habe sich in der Situation unwohl gefühlt und gedacht, er müsse den Ausweis zeigen und das Fotografieren desselben dulden, glaubt.