4 Der Vorfall ereignete sich am 12.06.2015. Die Gruppe um den Privatkläger verhielt sich angemessen und verstiess insbesondere nicht gegen die Nachtruhe. Trotzdem fiel die Gruppe aufgrund der Anzahl Personen auf, namentlich auch einer vorbeifahrenden Polizeipatrouille, welche bloss aus Zeitgründen auf eine Personenkontrolle verzichtete.