Gegen ca. 23:30 Uhr (pag. 157) traten die beiden Vorgenannten an eine Gruppe Jugendliche heran, die sich an einem öffentlich zugänglichen Ort am östlichen Ufer der I.________ in der Nähe der alten Holzbrücke aufhielten (pag. 60, 87, 111). Der Beschuldigte fragte in die Gruppe, wer die älteste Person sei (pag. 52 Z. 48 ff., pag. 79 Z. 49, pag. 106 Z. 28, pag. 113 Z. 38 f.). Der Privatkläger meldete sich, er sei der Älteste (pag. 106 Z. 30, pag. 113 Z. 39 f.). Daraufhin entfernte sich der Beschuldigte zusammen mit dem Privatkläger ein paar Meter von der Gruppe (pag. 53 Z. 61, pag. 80 Z. 79 f., pag. 106 Z. 34, pag. 113 Z. 44 f., pag.