So soll er zusammen mit einer Arbeitskollegin an eine Gruppe Jugendlicher herangetreten und nach dem Ältesten der Gruppe gefragt haben. Als sich der Privatkläger als diese Person zu erkennen gegeben habe, habe ihn der Beschuldigte aufgefordert, seinen Personalausweis zu zeigen und diesen anschliessend fotografiert. In seiner Uniform und mit seinem Auftreten habe der Beschuldigte den Anschein erweckt, dass er zu diesen Handlungen berechtigt sei, obwohl es sich dabei um eine Amtshandlung gehandelt habe, die, wie er wusste, allein der Polizei zusteht.