2 3. Anträge der Parteien In der schriftlichen Berufungsbegründung vom 9. Februar 2017 stellte die Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (pag. 329): 1. A.________ sei der Amtsanmassung schuldig zu sprechen. 2. A.________ sei zu verurteilen: 2.1 zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 130.00, ausmachend total CHF 2‘600.00, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufzuschieben sei unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren; 2.2 zu einer Verbindungsbusse von CHF 650.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 5 Tage);