1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 17. August 2016 sprach das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) A.________ (nachfolgend Beschuldigter) von der Anschuldigung der Amtsanmassung, angeblich begangen am 14. Juni 2015 (recte: 12. Juni 2015) in E.________ frei. Dies unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 4‘370.40 für die angemessene Ausübung der Verfahrensrechte sowie einer Entschädigung von CHF 500.00 für die wirtschaftlichen Einbussen, die ihm aus der notwendigen Beteiligung am Strafverfahren entstanden sind.