Hinzu kommen 1/5 der Kosten der schriftlichen Urteilsbegründung von CHF 800.00, ausmachend CHF 160.00, insgesamt ausmachend CHF 1‘822.45, zu Lasten des Kantons Bern; 2. A.________ schuldig erklärt wurde: 2.1 der Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch, mehrfach begangen in der Zeit von April / Mai 2015 bis am 02.03.2016 in S.________ z.N. von R.________; 2.2 des Führens eines Motorfahrzeugs ohne Berechtigung, festgestellt am 11.06.2014 und am 02.03.2016 und mehrfach begangen im Zeitraum ab April/Mai 2015 bis am 02.03.2016 in Bern, S.________ und anderswo;