Das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 26.10.2016 ist insofern in Rechtskraft erwachsen, als: 1. A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der versuchten Erpressung, angeblich begangen im Herbst 2013 in Q.________, F.________ und anderswo zum Nachteil von E.________; unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (1/5), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1‘600.00 und Auslagen von CHF 62.45, insgesamt bestimmt auf CHF 1‘662.45, an den Kanton Bern.