19 21. Amtliche Entschädigung Rechtsanwalt D.________ Die Entschädigung des unentgeltlichen Rechtsbeistandes der Privatklägerschaft, Rechtsanwalt D.________, wird im erstinstanzlichen Verfahren auf CHF 10‘161.40 bestimmt (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer). A.________ hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 10‘161.40 und Rechtsanwalt D.____