17 Die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten gestalten sich insgesamt unauffällig. Er ist in der Zwischenzeit verheiratet, Vater eines Sohnes und geht einer geregelten Erwerbstätigkeit als Kellner im Restaurant O.________ in P.________ nach. Diese Umstände sind positiv zu werten. Der Beschuldigte hat nach wie vor Schulden in der Höhe von CHF 50‘000.00. Sein Lohn wird im Umfang von CHF 400.00 monatlich gepfändet (pag. 518 ff.).