Die Auswirkungen der Tat auf das Leben der Privatklägerin sind schwer zu beurteilen. Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung berichtete sie davon, dass sie noch heute unter psychischen Problemen – insbesondere auch im sexuellen Bereich – leide. Inwiefern diese Auswirkungen auf das vorliegend zu beurteilende Ereignis zurückzuführen sind, ist angesichts der Vorgeschichte schwierig zu beurteilen. Es kann jedoch festgehalten werden, dass der Übergriff ihrem psychischen Gesundheitszustand sicherlich nicht zuträglich war.