14 vollkommen im Klaren war. Der Beschuldigte drückte die Privatklägerin in der Folge mit Kraft aufs Bett und fixierte sie mit seinem Körpergewicht, so dass sie nicht in der Lage war, ihn von sich wegzustossen. Der Beschuldigte hielt die Privatklägerin, welche sich verbal und soweit ihr dies möglich war körperlich zur Wehr setzte, im Verlauf der Übergriffe auch an den Armen fest, wobei sich diese über dem Kopf der Privatklägerin befanden.