13 mit dem Kollegen des Freundes etwas zu haben. Sie könne sich nicht vorstellen, dass sie klar gesagt habe, dass sie nicht wolle, und er trotzdem weiter gemacht habe (pag. 84). Zwei Tage nach dieser Einvernahme brachte E.________ schriftlich Ergänzungen an und schilderte Vorfälle, bei denen der Beschuldigte ihre Grenzen in sexueller Hinsicht nicht respektiert bzw. sie gar bedroht hatte (pag. 97 f.). Es fragt sich daher, auf was diese Relativierung ihrer ersten Aussagen zurückzuführen ist.