es wäre nach Ansicht der Kammer zu erwarten, dass solche schwerwiegenden Vorwürfe dezidiert in Abrede gestellt würden. Weiter fällt auf, dass der Beschuldigte Erklärungsversuche vorbringt, welche zwar durchaus nachvollziehbar sind, jedoch tatsächlich nicht (mehr) überprüft werden können. So machte er geltend, er könne das Schlafzimmer gar nicht verschlossen haben, da er keinen Schlüssel habe (pag. 172). Später brachte er diesen Erklärungsversuch nicht mehr vor, was darauf hindeutet, dass es sich tatsächlich nur um eine Ausflucht gehandelt hatte (pag.