_, welcher ihr zum damaligen Zeitpunkt bereits deutlich gemacht hatte, dass er mit ihr keine Gespräche über ein angebliches Fehlverhalten seines Kollegen führen würde, diesbezüglich ohnehin kaum Unterstützung erwarten. Schliesslich erachtet die Kammer auch den Umstand, dass die Privatklägerin sich vorderhand noch mit dem Beschuldigten getrof-