Kommt hinzu, dass anlässlich der Therapiesitzungen diejenigen Themen besprochen wurden, welche zum damaligen Zeitpunkt im Vordergrund standen und entsprechend eine sofortige Intervention erforderten. Der Fokus der Therapie lag auf der Stabilisierung des Zustands der Privatklägerin und damit zusammenhängend insbesondere auf ihrer beruflichen Eingliederung (vgl. auch Ausführungen der behandelnden Ärztin auf pag. 36 und 344 f.). Die Ärztin gab zudem an, dass eine Traumatherapie eine gewisse Stabilität der Patientin voraussetze, was bei den im Jahr 2015 (erneut) durchgeführten Therapiesitzungen offenbar nicht der Fall war (pag.