Aus den Ausführungen der Therapeutin ergibt sich lediglich, dass ein sexueller Übergriff durchaus eine mögliche Erklärung für das Verhalten bzw. die psychischen Probleme der Privatklägerin darstelle. Es ist zudem unbestritten, dass die Privatklägerin – unabhängig von den mutmasslichen sexuellen Übergriffen – seit ihrer Pubertät unter erheblichen psychischen Problemen litt bzw. nach wie vor leidet.