Auch die behandelnde Ärztin konnte keine solchen Hinweise bzw. generell Hinweise auf regelmässigen Drogenmissbrauch oder wahnhafte Episoden feststellen. Auch wenn die Ärztin keine spezielle Drogenanamnese erhoben hatte, kann doch davon ausgegangen werden, dass Missbräuche von psychotropen Substanzen, welche derart schwer wiegende Wahnvorstellungen auslösen würden, durch eine ärztliche Fachperson festgestellt worden wären und die Privatklägerin auch in anderen Lebensbereichen Symptome gezeigt hätte. Die Verteidigung moniert, dass sich aus den Arztberichten keine Hinweise auf einen sexuellen Übergriff ergeben würden.