Auch der Beschuldigte machte anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 10. August 2017 erneut Aussagen. Er gab an, sich mehr oder weniger an seine damaligen Aussagen erinnern zu können und diese zu bestätigen. Falsches habe er nicht gesagt. Korrekturen habe er lediglich bezüglich des Drogenkonsums der Privatklägerin anzubringen. Sie habe nicht nur wie behauptet einmal Drogen ausprobiert, sondern damals viel gekifft sowie Kokain und LSD konsumiert. Es sei möglich, dass die von ihr erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit diesem Drogenkonsum stehen würden (pag. 559). Weiter liegen der Kammer folgende weiteren Aussagen vor: - Aussagen E.___