9. Subjektive Beweismittel Die Vorinstanz hat auch die vorhandenen subjektiven Beweismittel zutreffend wiedergegeben und zusammengefasst. Es wird auf die entsprechende Aktenstelle und ihre Ausführungen verwiesen. Im Sinne eines kurzen Überblicks werden die subjektiven Beweismittel im Folgenden kurz aufgeführt: - Aussagen der Privatklägerin gemäss Anzeigerapport vom 11. Dezember 2013 (pag. 6 ff., pag. 403 f., S. 15 f. der Entscheidbegründung); - Aussagen der Privatklägerin anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 5. Dezember 2013 (pag. 46 ff., pag.