__ infolge eines intensiven Alkoholkonsums auf dem Sofa in der Wohnung des Beschuldigten ein. Auch der Beschuldigte hatte Alkohol konsumiert. Weiter ist unbestritten, dass der Beschuldigte die Privatklägerin nach einer Massage fragte und sich die beiden anschliessend ins Schlafzimmer begaben. Ob die Privatklägerin dem Beschuldigten freiwillig ins Schlafzimmer folgte und was sich darin abspielte, ist bestritten und im Folgenden durch die Kammer zu klären.