7. Bestrittener und unbestrittener Sachverhalt Die Ereignisse rund um den vorgeworfenen Sachverhalt sind im Wesentlichen unbestritten. Die Privatklägerin besuchte gemeinsam mit J.________, mit dem sie zum damaligen Zeitpunkt eine sexuelle Beziehung unterhielt, den Beschuldigten in dessen Wohnung. J.________ und der Beschuldigte sind befreundet bzw. verwandt; auch die Privatklägerin hatte den Beschuldigten vor dem Besuch am 21. September 2013 bereits mehrere Male getroffen und war demnach mit ihm bekannt. Im Verlauf des Abends schlief J.________ infolge eines intensiven Alkoholkonsums auf dem Sofa in der Wohnung des Beschuldigten ein.