543 ff.). Der Beschuldigte und die Privatklägerin wurden anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung beide noch einmal zur Person und kurz zur Sache befragt. Schliesslich wurden anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung auch die Akten im Verfahren der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland gegen den Beschuldigten wegen Führen eines Personenwagens ohne Berechtigung ediert.