Der Verfahrensleiter gab das Vorgehen bei der Konfrontationsvermeidung bekannt und forderte die Parteien auf, allfällige Einwände innert 20 Tagen vorzubringen (pag. 505 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft machte keine solchen Einwände geltend (pag. 512), die Privatklägerin hat sich nicht vernehmen lassen. 3. Anträge der Parteien Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung stellte und begründete Rechtsanwalt B.________ namens des Beschuldigten folgende Anträge (pag. 572): I.