2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt B.________ am 27. Oktober 2016 namens des Beschuldigten form- und fristgerecht Berufung an (pag- 444). Am 21. Dezember 2016 wurde den Parteien die schriftliche Urteilsbegründung zugestellt (pag. 448). Am 3. Januar 2017 reichte Rechtsanwalt B.________ sodann seine schriftliche Berufungserklärung ein. Darin erklärte er, dass das Urteil mit Ausnahme des Freispruchs wegen Erpressung (Ziff. I) und der Ziff. II 2 (Schuldspruch Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch), Ziff. II 3 (Schuldspruch wegen Führens eines Motorfahrzeuges ohne Berechtigung), Ziff.