CHF 450.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung 5 Tage) verurteilt. Der Vollzug der Freiheits- und Geldstrafe wurde unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren aufgeschoben. Weiter wurde der Beschuldigte zur Bezahlung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 6‘649.80 verurteilt. Die Vorinstanz hat auch das amtliche Honorar des Verteidigers des Beschuldigten und des Vertreters der Privatklägerin bestimmt, wobei der Beschuldigte zur Rückzahlung verpflichtet wurde. Schliesslich wurde der Beschuldigte zur Bezahlung einer Genugtuung von CHF 5‘000.00 zuzüglich 5 % Zins seit dem 1. Oktober 2013 verurteilt.