__ (Straf- und Zivilklägerin, nachfolgend Privatklägerin), der mehrfach begangenen Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch, des mehrfachen Führens eines Motorfahrzeugs ohne Berechtigung, der einfachen Verkehrsregelverletzung durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs beim Rückwärtsfahren und der mehrfachen Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz schuldig erklärt und hierfür zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten, zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 60.00, ausmachend CHF 10‘800.00, sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 1‘800.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung 30 Tage) und einer Übertretungsbusse von