1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 26. Oktober 2016 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland A.________ (nachfolgend Beschuldigter) unter Auferlegung von 1/5 der Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 1‘662.45, an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 2‘568.80 von der Anschuldigung der versuchten Erpressung, angeblich begangen im Herbst 2013 zum Nachteil von E.________ frei. Hingegen wurde der Beschuldigte der sexuellen Nötigung zum Nachteil von C.____