4. Dem Rechtsbeistand des Beschwerdeführers, Rechtsanwalt B.________, wird zulasten des Kantons Bern, Polizei- und Militärdirektion, für das Verfahren vor der Vorinstanz und für das obergerichtliche Beschwerdeverfahren je eine Parteikostenentschädigung ausgerichtet. Die Höhe der Entschädigungen wird mit separatem Beschluss bestimmt. Rechtsanwalt B.________ wird aufgefordert, innert 10 Tagen seine Kostennote einzureichen. 5. Das Verfahren um unentgeltliche Rechtspflege und Beiordnung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands wird als gegenstandlos abgeschrieben.