2. Die Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug wird angewiesen, anstelle der Beschwerdegegnerin eine andere fallverantwortliche Person betreffend das Dossier des Beschwerdeführers einzusetzen. 3. Die Kosten für das vorinstanzliche Verfahren von CHF 200.00 und für das oberinstanzliche Beschwerdeverfahren von CHF 600.00 werden vom Kanton Bern getragen.