Laut Rapport der Stadtpolizei Zürich vom 4. März 2016 habe die Beschwerdegegnerin am 7. März 2016 der Polizei telefonisch Auskunft gegeben und gesagt, bisher hätten noch keine wirklichen Therapieerfolge erzielt werden können. Die ASMV hoffe daher auf eine Verlängerung der Massnahme. Der Beschwerdeführer vertrete den Standpunkt, die Beschwerdegegnerin habe sich mit diesen Äusserungen der Amtsgeheimnisverletzung schuldig gemacht. Die Beschwerdegegnerin habe bewusst die vom Gericht angeordnete Massnahme sabotiert und habe es geschafft, die Gerichte und die Gutachter während zwei Jahren ins Leere laufen zu lassen.