4 nahmenvollzug umgehend vorzubereiten. Erst im Oktober 2016 sei schliesslich eine Vollzugs- und Therapieplanung erstellt worden. Im März 2016 sei der Beschwerdeführer nach St. Johannsen verlegt worden, komme aber bis heute nicht in den Genuss der von den Gutachtern geforderten Therapieintensität. Laut Rapport der Stadtpolizei Zürich vom 4. März 2016 habe die Beschwerdegegnerin am 7. März 2016 der Polizei telefonisch Auskunft gegeben und gesagt, bisher hätten noch keine wirklichen Therapieerfolge erzielt werden können.