Sie habe stattdessen die Konkordatliche Fachkommission (KoFako) angerufen und sei deren Empfehlungen, die sich über die Schlussfolgerungen des Gutachters und des Regionalgerichts Bern-Mittelland hinweg setzten, gefolgt. In einem Schreiben vom 8. April 2015 habe die Beschwerdegegnerin entgegen aller gutachterlichen Feststellungen von einer «fehlenden Therapiewilligkeit» gesprochen. Ende April 2015 habe die ASMV, dort die federführende Beschwerdegegnerin, die stationäre therapeutische Massnahme aufgehoben und beim Regionalgericht Bern-Mittelland einen Antrag auf Verwahrung gestellt, worauf dieses aber nicht eingetreten sei.