Das aktuelle praktische Anfechtungsinteresse des Beschwerdeführers hat nach wie vor Bestand. Er ist zur Beschwerdeführung legitimiert (Art. 79 VRPG). 11. Auf die Beschwerde vom 21. November [recte: Dezember] 2016 ist einzutreten. Die Kognition der Kammer richtet sich nach Art. 80 VRPG. III. Materielles