Zudem findet im Amt für Justizvollzug eine Reorganisation statt. Ab dem 1. Mai 2017 werden die Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug (ASMV) und die Abteilung Bewährungshilfe und alternativer Strafvollzug (ABaS) neu zu den Bewährungs- und Vollzugsdiensten (BVD) zusammengeführt (Schreiben BVD vom 13. April 2017 an das Obergericht, Akten SK 16 430 pag. 65 ff.). Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass die Beschwerdegegnerin auch nach der Entlassung des Beschwerdeführers aus dem Massnahmenvollzug dessen Dossier weiter betreuen könnte. Das aktuelle praktische Anfechtungsinteresse des Beschwerdeführers hat nach wie vor Bestand.