4. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 21. November [recte: Dezember] 2016, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, beim Obergericht Beschwerde und stellte folgende Anträge (vgl. Akten SK 16 430 pag. 3): […] das Ablehnungsbegehren gegen die Beschwerdegegnerin sei unter Aufhebung des angefochtenen Entscheids gutzuheissen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. In prozessualer Hinsicht wird die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und die Ernennung des hier Unterzeichnenden zum unentgeltlichen Rechtsbeistand beantragt.