Gegenstand Beschwerde gegen den Entscheid der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern vom 15. November 2016 sowie Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und unentgeltlichen Rechtsbeistand (2016.POM.513) Erwägungen: I. Prozessgeschichte 1. A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) befindet sich im stationären Massnahmenvollzug in der Justizvollzugsanstalt St. Johannsen. Für den Massnahmenvollzug ist die Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug (ASMV) des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern (AJV) zuständig.