Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. ________) sowie der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten ist nach Ablauf der Frist durch die zuständige Behörde einzuholen (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG; Art. 17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 34 VIII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 18.11.2015 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: