Selbstverständlich bedeutet das unauffällige klinische Bild der Beschuldigten nicht, dass das Rückfallrisiko für aggressives Verhalten heute als völlig unbedeutend einzuschätzen wäre. Die Bedingungen, unter denen die Gutachterin eine ambulante Behandlung im nicht-institutionellen Rahmen als durchführbar und verantwortbar erachtete (engmaschige ärztliche Behandlung mit Medikationsmöglichkeit, Einbezug der Bewährungshilfe, soziale (beruflich und private) Integration) sind aber heute allesamt erfüllt. Die Risikofaktoren präsentieren sich damit im Vergleich zum Zeitpunkt der erstinstanzlichen Hauptverhandlung als deutlich weniger hoch.