Auch was den Suchtmittelkonsum (und damit zusammenhängend bis zu einem gewissen Grad die ganze gesundheitliche Situation) anbelangt, ist die Beschuldigte offensichtlich auf gutem Weg. Ein Strafvollzug würde auch diese Fortschritte wenngleich nicht zwingend zunichte machen, so doch zumindest erheblich gefährden. Selbstverständlich bedeutet das unauffällige klinische Bild der Beschuldigten nicht, dass das Rückfallrisiko für aggressives Verhalten heute als völlig unbedeutend einzuschätzen wäre.