Zumal diese Bereiche für die Beschuldigte von grösster Wichtigkeit sind, besteht demnach die Gefahr, dass nach einem Strafvollzug mit gleichzeitig ambulanter Therapie, kein gefestigter Therapierfolg erzielt werden kann und ohne berufliche und soziale Integration die Legalprognose letztlich nicht verbessert wird. 17.3 Hinzu kommt, dass sich das klinische Bild bei der Beschuldigten seit nunmehr fast einem Jahr (seit dem Aufenthalt in der Station Etoine UPD) unauffällig ist und eine medikamentöse Behandlung bis anhin zu keinem Zeitpunkt nötig war. Psychotische Symptome waren nicht feststellbar.