Die Lage hat sich demnach auch im Vergleich zur Situation bei der forensischen Begutachtung merklich verbessert. In Anbetracht der Tatsache, dass bei der Beschuldigten neben der Therapie die soziale Integration besonders wichtig erscheint, sie gut auf die Therapien anspricht, sie ihr soziales und berufliches Leben massgeblich verbessert hat, eine tragfähige Wohnsituation vorweist und gute Beziehungen pflegt, würde ein Strafvollzug die Therapieerfolge erheblich gefährden. Nach einem allfälligen Strafvollzug müsste die Beschuldigte von neuem ihre soziale und berufliche Situation aufbauen.