31 ihrer Situation im Zeitpunkt der erstinstanzlichen Hauptverhandlung sind insgesamt beachtlich. Sie hat eine Tagesstruktur aufgebaut und sich sowohl beruflich als auch sozial bereits gut integriert. Sie konnte sich vom Sozialdienst loslösen und ist eigenständig daran, ihre finanzielle Situation zu regeln. Die Lage hat sich demnach auch im Vergleich zur Situation bei der forensischen Begutachtung merklich verbessert.