Aus der bisherigen Zusammenarbeit sei erkennbar, dass die Beschuldigte durch die geeigneten therapeutischen Interventionen durchaus erreichbar sei. Aus den dabei festgestellten Ansätzen zu einer kritischen Reflexion ihrer Denk- und Verhaltensweisen leite sich die Hoffnung ab, auch die notwendigen Verhaltensänderungen im Zuge der skizzierten Therapie erreichen zu können. Entgegen den Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft ist auch die Gruppentherapie bereits relativ weit fortgeschritten. Die Gruppe befindet sich zwar noch im Kennenlernprozess, dennoch hatte die Beschuldigte bereits fünf Gruppensitzungen à 180 Minuten, ausmachend 15 Stunden.