_ hervorgeht, ist der Aufbau einer tragfähigen therapeutischen Beziehung zwischen der Beschuldigten und dem Therapeuten nach gut sechs Monaten zwar noch nicht abgeschlossen, aber doch soweit gefestigt, dass auch ernsthafte Themen angeschnitten werden können und eine kritische Konfrontation möglich ist. Die Beschuldigte habe sich in den bisherigen Sitzungen als therapiefähig und auch therapiewillig gezeigt. Damit seien die wichtigsten Voraussetzungen für die Fortsetzung der ambulanten forensischen Therapie gegeben. Aus der bisherigen Zusammenarbeit sei erkennbar, dass die Beschuldigte durch die geeigneten therapeutischen Interventionen durchaus erreichbar sei.