Wie bereits unter Ziff. 15.8 hiervor ausgeführt, ist für die Kammer vorab wesentlich, dass die Beschuldigte mit der laufenden Einzel- und Gruppentherapie heute ein ähnlich dichtes Therapieprogramm nutzt, wie es in einem stationären Setting angeboten wird. Ferner war bisher eine medikamentöse Behandlung nicht indiziert, was gemäss Gutachterin ebenfalls für eine Behandlung in den Anstalten Hindelbank gesprochen hätte. Mit Hilfe des Bewährungsdienstes ist es zudem gelungen, auch im beruflichen und sozialen Umfeld deutliche Fortschritte zu erzielen, den Alltag zu strukturieren und die Integration schrittweise zu verbessern.