Die Beschuldigte ist offenkundig bemüht, bei der Therapie mitzumachen. Noch sind zwar wesentliche Problemkreise nicht angesprochen und eine vertiefte Auseinandersetzung mit ihrem problematischen Fehlverhalten steht erst noch an. Die beiden Verlaufsberichte von med. pract. H.________ sind aber positiv und mit Einzel- sowie Gruppentherapie hat die Beschuldigte derzeit ein ähnlich dichtes Therapieprogramm, wie es in einem stationären Setting angeboten würde. Mit Hilfe des Bewährungsdiensts ist es zudem gelungen, auch im beruflichen und sozialen Umfeld deutliche Fortschritte zu erzielen. Sowohl Dr. med. Q.________ (pag. 955, Z. 7 ff.)